Sachsen-Anhalt
Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Wer kann Mitglied der LAG sein?

Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:

seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt

einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat

den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.

Anfragen und Informationen über:

lag-st(ad)bag-phase-f.de

Anträge zur Mitgliedschaft werden über die einheitlichen Formulare der Bundesarbeitsgemeinschaft an die regional zuständigen Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F e.V. gestellt.

Die Satzung unseres Vereins und weitere Dokumente zur Aufnahme können Sie als PDF herunterladen:

BAG_Aufnahmeantrag

BAG_Beitragsordnung

BAG_Lastschriftermächtigung

BAG_Satzung