Wer kann Mitglied der LAG sein?
Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:
seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.
Anfragen und Informationen über:
Anträge zur Mitgliedschaft werden über die einheitlichen Formulare der Bundesarbeitsgemeinschaft an die regional zuständigen Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F oder direkt an den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F e.V. gestellt.
Die Satzung unseres Vereins und weitere Dokumente zur Aufnahme können Sie als PDF herunterladen: